Brandschutz mit Rauchwarnmeldern

Als Dienstleistungsbetrieb für Brandschutz und Sicherheitstechnik in der Gebäudetechnik, bieten wir Ihnen im Raum Bonn und Rhein/Sieg Kreis einen Rund-um-Service für Ihre Immobilien, Wohnanlagen und Unternehmen an. Rauchmelder sind ein wichtiger und Lebensrettender Bestandteil in der Alarmierung von Bränden und seit Januar 2017 vorgeschrieben. Schon vor der Entstehung eines Brandes warnen Sie uns und können damit Leben retten.

Die meisten Brände entstehen Nachts wenn alle schlafen um so wichtiger ist es, dass man ordentliche Rauchmelder montiert, die eine Zertifizierung  DIN EN 14604 haben und von einem Fachmann richtig installiert wurden hat. Auch Bauherren sowie Haus- und Wohnungseigentümer dürfen nur nach der EN 14604 gekennzeichnete Rauchwarnmelder verwenden, soweit in deutschen Landesbauordnungen eine Pflicht zur Installation und zum Betrieb von Rauchmeldern vorgeschrieben ist.

Rauchwarnmelder gibt es in jeder Größe, alle retten Leben.

Unser Angebot umfasst ein durchdachtes Facility Management mit Hausmeisterservice und Gebäudereinigung sowie die Instandhaltung und Wartung der technischen Anlagen in Gebäuden und der dazugehörigen Freiflächen.

Zum Thema Brandschutz in der Gebäudetechnik beraten wir Sie über mögliche Gefahrenquellen in Ihren Immobilien oder Unternehmen, über die Rauchwarnmelder Pflicht und die Auswirkung wenn keine Rauchmelder montiert oder Nachgerüstet sind. Auch in Sachen Sicherheitstechnik zum Thema Einbruchschutz sind wir Ihr Ansprechpartner für Verkauf, Montage und Wartung von Sicherheitstechnik wie zum Beispiel abschließbare Fenstergriffe, zusätzliche Türriegel und Alarmsysteme.

Anlagentechnischer Brandschutz in der Gebäudetechnik

Darunter fallen alle technischen Anlagen und Einrichtungen, welche zur Verbesserung des Brandschutzes dienen. Zu den typischen, dem Brandschutz dienenden gebäudetechnischen Anlagen zählen insbesondere

  • Rauchansaugsysteme, beispielsweise zur Unterstützung der Rauchdetektion in Fußböden- oder Deckenhohlräumen, die der Leitungsverlegung dienen (i. d. R. Teil einer BMA)
  • optische und akustische Alarmierungsanlagen, Rauchmelder häufig auch als Teil einer Brandmeldeanlage
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen(RWA)
    RWA-Anlagen werden als überwiegend prüfpflichtige sicherheitstechnische Anlagen nach den Prüfverordnungen der Länder in der gültigen Bauregelliste 2014/1 aufgeführt. Wird als Schutzziel eine raucharme Schichthöhe gefordert, so berechnet sich diese z. B. nach DIN 18232-2:2007-11 (nat.) oder DIN 18232-5:2012-5 (masch.) oder ist mit besonderen Ingenieurmethoden nachzuweisen (Rauch-Simulation). Die Auslegung und Bemessung von Rauchabzugsvorrichtungen von Treppenräumen legt die jeweils gültige Landesbauordnung, MBO oder eine Sonderbauverordnung (VStättV) fest.